Allgemeine Bedingungen - Die Beziehung zwischen dem Kunden und Roadrun S.r.l. (im Folgenden "Roadrun") wird durch die folgenden allgemeinen Bedingungen geregelt:

Art. 1 - Lieferbedingungen - Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch die von Roadrun srl bestimmten Spediteure. Im Falle eines Diebstahls/Verlusts verpflichtet sich Roadrun srl, ein neues Produkt zu versenden und, falls dieses nicht verfügbar und/oder nicht vorrätig sein sollte, ein anderes Produkt mit gleichwertigen Eigenschaften vorzuschlagen. Der Kunde ist verpflichtet, sich zur Verfügung zu stellen, um zusätzliche Kosten für die Nichtzustellung durch den Expresskurier zu vermeiden.

Art. 2 - Reklamationsbedingungen - Bei der Lieferung der Ware muss der Kunde die Unversehrtheit der Pakete (wenn nicht intakt muss er die Ware durch Unterzeichnung an den Kurier "unter Vorbehalt" zu akzeptieren, sonst Roadrun srl wird nicht auf den Schaden zu reagieren) und die quantitative und qualitative Übereinstimmung mit dem, was in dem Begleitdokument angegeben ist zu überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten müssen diese sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein an Roadrun srl und an den Referenzverkäufer gemeldet werden. Versteckte Anomalien müssen schriftlich per E-Mail oder Einschreiben gemeldet werden. Jede Meldung, die nach den vorgenannten Fristen erfolgt, wird nicht berücksichtigt. Die Gültigkeit dieser Klausel wird auf der Grundlage der direkt vom Kurier zur Verfügung gestellten Dokumente berechnet. Bei jeder Meldung übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für das, was er gemeldet hat.

Art. 3 - Zahlungen - Zahlungen sind vom Kunden in der Art und Weise und zu den Bedingungen zu leisten, die von Roadrun schriftlich auf der auszustellenden Rechnung angegeben sind.

Art. 4 - Autonome Erstanspruchsgarantie des gesetzlichen Vertreters - Der gesetzliche Vertreter des Kunden tritt ausdrücklich und unwiderruflich als Bürge des Kunden zugunsten von Roadrun bis zu einem Betrag von EUR 13,00 (Euro THIRTYEEN/00) für die Wirkungen und die genaue Erfüllung aller vom Kunden übernommenen Verpflichtungen ein, die sich aus der Geschäftsbeziehung des Kunden mit Roadrun ergeben. Der gesetzliche Vertreter des Kunden verpflichtet sich bereits jetzt, im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden auf einfache schriftliche Aufforderung von Roadrun die vom Kunden geschuldeten Beträge an Roadrun zu zahlen, wobei es dem gesetzlichen Vertreter verwehrt ist, Ausnahmen geltend zu machen, die mit der Geschäftsbeziehung des Kunden zu Roadrun oder anderweitig zusammenhängen.

Art. 5 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Die Beziehung unterliegt dem italienischen Recht und wird nach diesem ausgelegt. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftrag ergeben, ist das Gericht Bozen zuständig.